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 Wohngeld

Wohngeld berechnen

Das für die Berechnung des Wohngeldes zu berücksichtgende monatliche Gesamteinkommen, setzte sich aus der Summe der monat­lichen Netto­einkünfte (aller für das Wohngeld zu berück­­sich­tigenden Haushalts­­mitglieder) abzüglich zulässiger Freibeträge und Unterhalts­pflichten zusammen.

Die einzutragende Kaltmiete für das Wohngeld richtet sich nach dem § 9 Wohngeldgesetz. Die Bruttokaltmiete ergibt sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Betriebskosten. Dies sind zum Beispiel:

  • der Wasserverbrauch
  • die Müllentsorgung
  • die Gebäudereinigung
  • die Abwasserbeseitigung
  • die Treppen­beleuchtung

Nicht zur Kaltmiete zählen u.a.:

  • die Heizkosten
  • Kosten für die Erwärmung von Wasser
  • die Miete für einen Garagen- oder Stellplatz für Kraftfahrzeuge
  • die Kosten für Haushaltsenergie

 

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Hinweis: Die Berechnung erfolgt näherungsweise nach den uns vorliegenden Daten.