JUMI logo 75 x 100

button jetzt spenden

Sachspenden

Sachen spenden - Ihre Sachspenden für Kinder und Familien

Viele bedürftige Familien freuen sich über Ihre privaten Sachspenden!

Kinderarmut ist auch in Deutschland eine weit verbreitete Erscheinung. Jedes zehnte Kind lebt inzwischen auch bei uns in relativer Armut. Das sind über 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren!

Wir arbeiten vor Ort mit anderen Vereinen und Hilfsorganisationen zusammen und stehen durch unsere Aktivitäten in ständiger Kommunikation mit Verantwortlichen in Kindergärten, Schulen und andere Kindereinrichtungen. Wir sind Ansprechpartner bei Problemen und helfen schnell und unkompliziert. Dabei steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund.

Damit die Sachspenden noch schneller und direkter ankommen, haben wir unsere JUMI-COMMUNITY ins Leben gerufen. Auf der Webseite https://jumi.pinboards.cloud/

Hier können Sie:

  • gut erhaltene oder neue Kinderbekleidung,
  • Babysachen, Baby-Erstausstattung,
  • Kinderwagen, Kinderbetten,
  • Schulsachen, Stifte,
  • Kinderbücher,
  • CD's, DVD's,
  • Kreativmaterial, Bastelsachen,
  • Spielsachen
  • Schulranzen

direkt anbieten oder suchen. Der Austausch der Sachspenden erfolgt direkt vom Spender zum Empfänger ohne den Umweg über uns. Dazu melden Sie sich in der Community einfach an und können dann im Bereich Flohmarkt ihre Suche oder ihr Angebot veröffentlichen. Dadurch kommen die Sachen schneller beim Hilfesuchenden an und es entfallen Porto und Lagerkosten.

Restposten gesucht: Helfen Sie Familien mit einer Sachspende

Obwohl Deutschland ein wirklich hohes Wohlstandsniveau besitzt, nimmt die Kinderarmut in der Bundesrepublik seit Jahren zu und erreicht immer wieder neue Höchststände. Mittlerweile gilt jedes fünfte Kind statistisch als stark benachteiligt. Schon mehr als 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen kämpfen mit Armut. Anders als Erwachsene haben Kinder und Jugendliche nicht die Möglichkeit, sich aus der eigenen Armut zu befreien und sind auf die Hilfe von anderen angewiesen. Die JUMI KINDERHILFE möchte hier helfen.

Sachspenden sind für benachteiligte Familien eine große Hilfe

Von Armut betroffene Familien haben zwar ein wenig Geld und ein Dach über dem Kopf, doch für mehr als das Allernötigste reicht es nicht. Müssen für die Schule beispielsweise neue Stifte gekauft werden oder braucht das Kind ein Paar Winterschuhe, geraten die betroffenen Familien ins Straucheln. Hier sind Sachspenden eine gern gesehene und geschätzte Hilfe. Die JUMI Community bringt bei Sachspenden Spender und Empfänger zusammen und sorgt dafür, dass Stifte, Kinderkleidung und auch Spielzeug ohne große Umwege übergeben werden können.

Restposten gesucht bei der JUMI KINDERHILFE

Wenn Sie uns als Unternehmen bei unserer Arbeit unterstützen möchten, können Sie dies mit Restposten und Artikeln zweiter Wahl gern tun. Bei uns werden immer wieder Restposten gesucht, die wir an die Familien weitergeben können. Ihre Sachspenden werden durch uns in enger Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Organisationen vor Ort an die bedürftigen Familien ausgegeben. So kommen die Sachspenden dort an, wo sie wirklich gebraucht werden. Verschenken Sie gemeinsam mit uns ein Lächeln.

Bitte schicken Sie uns privat keine Sachspenden mehr zu, wir können Sie nicht mehr annehmen. Nutzen Sie für private Sachspenden bitte die JUMI COMMUNITY.

Sie haben Fragen? Bitte benutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie wollen uns als Unternehmen Sachspenden zukommen lassen?

Willkommen sind uns Rest- oder Überbestände, Sachen aus Kollektionswechsel und Lagerauflösungen,  Auslaufmodelle, 2. Wahl Artikel, o. ä. Bei größeren Mengen bitten wir Sie um eine vorherige Anfrage per Mail (spenden@jumi-kinderhilfe.de), telefonisch (037421-123 891) oder über uns Kontaktformular. Ihr Ansprechpartner ist Herr Mathias Stempell.

Fragen und Antworten zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden finden Sie hier auf unserer Informationseite

Gern stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus. Durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Plauen sind wir als Körperschaft anerkannt, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.