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Mit Ihren Spenden ist es uns möglich den Kindern, Familien und Alleinerziehenden die oft notwendige Unterstützung zu geben. Damit können wir helfen, die täglichen Herausforderungen des Lebens besser zu meistern und positiv in die Zukunft blicken zu können.

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Fragen und Antworten zum Spenden für die JUMI KINDERHILFE:

+ Sind die Spenden steuerlich absetzbar?

Die JUMI KINDERHILFE e.V. ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Plauen, wegen "Förderung der Jugendhilfe", nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO. Wir sind berechtigt, für Spenden, die uns zu Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.