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Diagnostik und Therapie von LRS

Teilleistungsschwächen Diagnose LRSBesteht der Verdacht auf eine Lese-Rechtschreibstörung, empfiehlt sich, dies im Rahmen einer fachlichen Diagnostik abzuklären. Dazu sollte das Gespräch mit den Fachlehrer und dem dazu gehörenden Team (Schulleitung, Förderlehrern, Schulsozialarbeitern) gesucht werden. Auf Grund verschiedener Tests bei einer anerkannten Fachkraft, können geeignete Maßnahmen in die Wege geleitet werden, um Kindern mit einer Legasthenie zu helfen. Mancherorts werden nur bestimmte Einrichtungen zur Diagnostik herangezogen, da sonst eine eventuelle Übernahme der Kosten vonseiten des Jugendamts nicht genehmigt wird.

Prinzipiell kann eine Legasthenie bei Kindern und Jugendlichen von Ärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie, -psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten oder Schulpsychologen diagnostiziert werden. Bei der Diagnose gilt das Diskrepanzkriterium. Das bedeutet, eine Schere klafft zwischen den Leistungen, die das betroffene Kind im Lesen und Rechtschreiben zeigt und den Leistungen, die gemäß des Alters, der Klassenstufe und Intelligenz des Kindes zu erwarten. Deswegen wird ein Intelligenztest gemacht, dessen Resultat mit standadisierten Fachtests in Lesen und Rechtschreiben in Relation gesetzt wird. In die Diagnostik mit einbezogen werden auch Schulleistungen, Lernstand, Gesamtentwicklung des Kindes und andere Rahmenbedingungen.Dazu wird eine umfangreiche Anamnese erstellt. Zusätzlich kann eine erweiterte Testphase sinnvoll sein, die Konzentrations-, Angst- oder Wahrnehmungsproblematiken aufdecken kann. Generell sollten bei Lese-Rechtschreibproblemen die visuelle und auditive Wahrnehmung umfangreich getestet werden.
Nach der Diagnostik sollte innerhalb eines multifunktionalen Teams überlegt werden, wie dem Kind am besten geholfen werden kann. Sinnvolle Maßnahmen könnten Ergo- oder Logotherapie, individueller Förderunterricht, zieldifferente Benotung, Nachteilsausgleich in der Schule sowie eine ganzheitliche, außerschulische Förderung sein.

Eine Lese-Rechtschreibstörung kann nicht geheilt werden; sie wird die Kinder ihr Leben lang begleiten. Eine ganzheitliche, individuelle Förderung kann jedoch helfen, Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben deutlich zu mildern und den Verlauf einer Legasthenie positiv beeinflussen. Ziel einer Therapie sollte sein, den Betroffenen Strategien an die Hand zu geben, Rechtschreibregeln zu erlernen und anwenden zu können. Dabei sollte die Therapie an den Symptomen ansetzen, die die individuelle Diagnostik gezeigt hat. Lernstrategien (Antistresstraining, Förderung des Selbstbewusstseins), die eigens an die Persönlichkeit und Problematik des Legasthenikers angepasst werden, können im Schulalltag seelische Stabilität geben.

Für Kinder und Jugendliche mit Lese-Rechtschreibstörung ist der Förderunterricht in der Schule oft nicht ausreichend, so dass sich eine geeignete Therapie empfiehlt. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen gibt es in der Regel nicht. Krankenkassen kommen lediglich für die Behandlung von körperlichen oder psychischen Erkrankungen (Ergo- oder Logotherapie) auf, die Folge der Legasthenie sein können. Es besteht die Möglichkeit, die Kostenübernahme beim Jugendamt zu beantragen. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt das Jugendamt die Kosten für die außerschulische Förderung.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine "drohende seelische Behinderung" gem. 35a SGB VIII. Von "seelischer Behinderung" bedroht gelten Kinder, wenn ihre Teilhabe am altersentsprechenden Leben in der Gesellschaft nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet ist. Im Falle einer Lese-Rechtschreibstörung könnte dies bedeuten, dass das Kind in der Klasse nicht integriert ist. Außerdem entstehen durch eine Legasthenie gravierende Nachteile in der Schullaufbahn. Wird eine Kostenübernahme durch das Jugendamt bewilligt, erfolgt diese einkommensunabhängig. Häufig tragen Eltern jedoch die Kosten für eine Therapie selbst.