Seit 2008 sind die Fälle der jährlich begonnenen Hilfen zur Erziehung kontinuierlich angestiegen. Die Anzahl der jährlich begonnenen Hilfen reicht dabei von der Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen (§27) bis zur intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen (§35). Dabei sind die Hilfen nach §35 in der Regel auf längere Zeit angelegt, das die Hilfesuchenden eine intensive Unterstützung auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.
Quelle: Statistisches Bundesamt / © Statista 2018
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