Im Jahr 2019 wurden von den Jugendämtern in Deutschland über 173.000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das war mit Abstand der Höchststand im hier betrachteten Zeitraum. In 55.527 Fällen wurde 2019 eine Kindeswohlgefährdung festgestellt.
Quelle: statista 2020 | Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII 2019, Seite 23/24 - Statistisches Bundesamt
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